Kleinkläranlagen: Förderung von Kläranlagen
in Sachsen:
Technische
Gebäudeausrüstung - Sächsische Staatsministerium des Innern. Stand:
10.11.2006
Zur Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zählt man alle
fest im Haus installierten Anlagen und Einrichtungen, die zur Nutzung und zum
Wohnen notwendig sind beziehungsweise den Wohnkomfort steigern.
An die TGA werden vor allem sicherheitsrelevante Anforderungen (Brandschutz,
Betriebssicherheit) gestellt. Diese sind, auch aus eigenem Interesse, stets
einzuhalten, auch wenn das Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt ist und der
Einbau und die Änderung haustechnischer Anlagen verfahrensfrei sind. Für die
Einhaltung der bautechnischen Bestimmungen und Regelungen sind der Bauherr und
der Entwurfsverfasser verantwortlich.
Nachfolgend die für Wohngebäude wichtigsten Anlagen:
* Leitungen
* Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, Warmluftheizungen
* Feuerungsanlagen und sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie
Brennstoffversorgung
* Sanitäre Anlagen, Wasserzähler
* Kleinkläranlagen, Gruben
* Blitzschutzanlagen
http://www.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/wasser/downloads/SMUL_Flyer_Klaeranlagen.pdf
Kleinkläranlagen und Gruben
Im Regelfall stellt die Gemeinde eine
zentrale Abwasserkanalisation zur Verfügung, an welche sich alle Grundstückseigentümer
anschließen. Die Abwässer werden in eine zentrale Kläranlage geleitet. Die
Gemeinde darf den Anschluss an diese Anlagen (Anschlusszwang) sowie deren
Benutzung (Benutzungszwang) mittels einer Satzung vorschreiben.
Es ist aber auch möglich, dass die Gemeinde die Abwasserbeseitigung durch
eine private Kleinkläranlage oder die Einleitung in eine Abwassergrube erlaubt.
Denkbar ist dies, wenn der Anschluss an
eine Sammelkanalisation nicht möglich oder sehr aufwendig ist, zum Beispiel bei
weit entfernt liegenden Grundstücken.
Die ordnungsgemäße Beseitigung und Behandlung
der Abwässer muss sichergestellt sein. Bei der Auswahl des Standortes, dem Bau,
dem Betrieb, der Wartung und der Wirksamkeit der Anlagen gelten strenge
Bestimmungen, vor allem abhängig von der Menge des anfallenden Abwassers, den
örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen des Gewässerschutzes (DIN
4261).
Kleinkläranlagen Sachsen - Staatliche Förderung
/ Fördermöglichkeiten
Ab 01.01.2007 Förderung
von Klein Kläranlagen im Freistaat Sachsen
Auch in den Großstädten Chemnitz,
Dresden
und Leipzig
ist die Förderung für Kleinkläranlagen möglich.
>> Verkauf
& Einbau von Kleinkläranlagen + Infos zur Förderung ...
Ab sofort wird in Sachsen der Neubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen
mit biologischer Reinigungsstufe gefördert. Bei einer Auslegung für 4
Einwohner (4 EW) beträgt die Förderung 1500 Euro. Für jeden Einwohner mehr
gibt es eine Förderung von 150 Euro zusätzlich. Für die Nachrüstung
vorhandener Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe sind 1000 Euro
Zuschuss (bei 4 EW) vorgesehen. Auch in den Großstädten Chemnitz, Dresden und
Leipzig ist die Förderung für Kleinkläranlagen möglich.
Übrigens: Die Förderrichtlinie des Landes Sachsen sagt: "In begründeten
Fällen kann diese Zustimmung auch rückwirkend bis längstens zum 1. Januar
2006 erteilt werden."
WICHTIG: In allen Fällen gilt als Voraussetzung, dass die jeweiligen Ortsteile
nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden sollen und das
Projekt mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt ist.
Freistaat Sachsen fördert künftig auch dezentrale Kläranlagen
im ländlichen Raum
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt, 18.12.2006
Am 1. Januar 2007 beginnt für den ländlichen Raum in Sachsen die neue siebenjährige
Förderperiode. Rund 926 Millionen Euro stellt die EU Sachsen bis 2013 zur Verfügung.
Das sind rund 20 Prozent weniger als noch im vorherigen Förderzeitraum.
Wie Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich sagte, erfordere das
geringere Budget und die demografische Entwicklung im ländlichen Raum eine in
Teilen umgesteuerte Förderpolitik. „Nach wie vor ist es unser Ziel,
Potenziale zu erschließen und die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu stärken.
Gleichzeitig müssen wir eine Antwort auf die sich reduzierenden Bevölkerungszahlen
geben“, betonte der Minister. Laut Tillich werde in der kommenden Förderperiode
jeder auszugebende Euro ganz besonders unter den beiden Stichworten
„Arbeitsplatzschaffung“ und „Demografie“ geprüft.
Insbesondere bei der ländlichen Entwicklung und der ordnungsgemäßen
Abwasserentsorgung seien neue Aspekte für die Förderung aufgegriffen worden.
Neu bei der Abwasserentsorgung ist, dass ab 2007 auch Kleinkläranlagen
gleichberechtigt gefördert werden können. „Die wirtschaftlichste Lösung zählt“,
so Tillich. Die Entscheidung darüber werde vor Ort getroffen, also bei der
Kommune oder dem Abwasserzweckverband. Um die Zukunftsfähigkeit der Dörfer zu
erhalten, werde der Förderung in diesem Bereich ein neues Gesicht gegeben: Weg
von staatlichen Vorgaben, hin zu regionalen Vorschlägen. Gemeinsame Konzepte
von Dörfern einer Region seien dabei das Gebot der Stunde.
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herr Tillich, informiert in
einer Presseerklärung über geplante künftige Förderungen von dezentralen Kläranlagen:
"In Sachsen werden künftig auch dezentrale Kleinkläranlagen gefördert",
erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich heute (Mittwoch,
11. Oktober) vor dem Sächsischen Landtag. Nachdem die Einwohner städtischer
Gebiete größtenteils an die öffentliche Abwasserinfrastruktur angeschlossen
sind, müsse jetzt die Abwasserentsorgung für rund 600.000 Bürger des ländlichen
Raumes weiter verbessert werden. Bis zum Jahr 2015 soll - so die Vorgabe aus Brüssel
- auch in weniger dicht besiedelten Gebieten die Abwasserentsorgung dem
"Stand der Technik" angepasst werden. Die Errichtung von
Kanalisationen ist dabei - im Gegensatz zur Abwasserversorgung in
Verdichtungsgbieten - nicht mehr zwingend vorgeschrieben. "Das eröffnet
uns die Möglichkeit, künftig stärker auf dezentrale Anlagen zu setzen und
neben öffentlichen Anlagen auch die Sanierung bestehender nichtöffentlicher
Kleinkläranlagen zu fördern", sagte Tillich.
Wie der Minister betonte, seien Kleinkläranlagen mit biologischer
Reinigungsstufe für den ländlichen Raum, auch vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung, eine echte Alternative. Auf den drastischen Bevölkerungsrückgang
könne damit flexibel reagiert werden. "Abwasserentsorgung muss auch auf
dem Lande umweltgerecht erfolgen und vor allem bezahlbar sein", so der
Minister weiter. Denn nicht überall sei der Anschluss an zentrale Anlagen auch
die wirtschaftlichste Lösung für den Bürger. Das bedeute auch, so Tillich,
"dass der eine oder andere Abwasserzweckverband seine Entsorgungskonzeption
im Hinblick auf die demografische Entwicklung überprüfen und wenn notwendig,
aktualisieren muss."
Die neue Förderrichtlinie zur Abwasserentsorgung wird - nach Zustimmung des sächsischen
Kabinetts - ab 2007 gelten. Die vernünftigste abwassertechnische Lösung soll förderneutral
zum Zuge kommen. Das sei keine Kehrtwende der Förderpolitik, sondern logische
Konsequenz auf Grund des bisher erreichten Standes der Abwasserentsorgung in
Sachsen, betonte Tillich. Die Förderung erfolge auch künftig über den öffentlichen
Aufgabenträger. Jährlich stehen dafür etwa 37 Millionen Euro für
Festbetragszuschüsse und zinsverbilligte Darlehen
zur Verfügung.
Sachsen,Leipzig,Klärtechnik,Kleinkläranlagen:
1500 Euro für die Kleinkläranlage hinterm Haus
www.bauservice-sachsen.de
Dresden. Späte Erkenntnis in der sächsischen Politik: Nach
Milliardeninvestitionen in teils überdimensionierte Abwasseranlagen wird es nun
eine Förderung für private Kleinkläranlagen geben. Die für die
Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden und Verbände sollen ab kommendem Jahr
Gelder erhalten, die sie an Bauherren von Kleinkläranlagen (Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigte) weitergeben. Das bestätigte die Sprecherin des
Umweltministeriums, Irina Düvel, gestern gegenüber DNN. Genaue Angaben zur Förderung
wollte sie noch nicht machen.
Jahrelang war dies von Grundstücksbesitzern vor allem im ländlichen Raum
gefordert worden, um die kostenintensive Verlegung von Abwasserrohren in
entlegenere Ortsteile oder riesige Anschlussbeiträge bei großen Grundstücksflächen
(Höfen) zu vermeiden. Offensichtlich aufgrund sinkender EU-Fördermittel und
unter dem Druck des Bevölkerungsrückganges, infolgedessen es in schlecht
ausgelasteten Leitungen schon zu technischen Problemen kommt, schwenkt der
Freistaat jetzt um. Mehrere 100.000 Einwohner in Sachsen sind bislang nicht an
zentrale Abwasseranlagen angeschlossen.
Kommende Woche wird Umweltminister Stanislaw Tillich (CDU) die Pläne dem
Kabinett erstmals vorstellen, im Dezember soll die Förderrichtlinie beschlossen
werden und mit dem 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Nach DNN-Informationen soll für den Neubau von Kleinkläranlagen mit
biologischer Reinigungsstufe und einer Auslegung für 4 Einwohner (4 EW) die Förderung
1500 Euro betragen. Solche Anlagen sind gegenwärtig für deutlich unter 5000
Euro zu haben. Für jeden Einwohner mehr soll es eine Förderung von 150 Euro
zusätzlich geben. Für die Nachrüstung vorhandener Kleinkläranlagen mit
biologischer Reinigungsstufe sind 1000 Euro Zuschuss (4 EW) geplant. Auch in den
Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig ist die Förderung für Kleinkläranlagen
möglich. In allen Fällen gilt als Voraussetzung, dass die jeweiligen Ortsteile
nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden sollen und das
Projekt mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt ist.
Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten (DNN) 07.10.2006
http://www.bauservice-ziegler.de/
Informationen zur Abwasserentsorgung im
Freistaat Sachsen:
Wasserverbrauch in Sachsen: pro Einwohner
und Tag: 89,5 Liter
Gesamt-Abwasser Aufkommen in Sachsen: 337 Millionen Liter pro Jahr
Kosten pro Jahr: 318 Euro pro Haushalt
Kosten pro Person und Jahr: 79,50 Euro
niedrigster Preis (in Leutersdorf): 137,20/34,30 (Haushalt/Person)
höchster Preis (in Siebenlehn): 681,70/170,44 (Haushalt/Person)
Angeschlossene Einwohner: 3.479.200
Nicht angeschlossene Einwohner: 869.800
Abwasserzweckverbände: 252
Anzahl Kläranlangen: 804 (davon: 96% biologisch/4% mechanisch)
VERGLEICH VON ABWASSERPREISEN SACHSEN
Euro pro Kubikmeter Abwasser
Abwasserpreis in der Stadt Dresden EUR 1,49
Abwasserpreis in der Stadt Chemnitz EUR 2,12
Abwasserpreis in der Stadt Leipzig EUR 2,54
Abwasserpreis in der Stadt Riesa EUR 2,44
Abwasserpreis AZV Parthe EUR 3,85
Abwasserpreis Zweckverband Mittleres Erzgebirgsvorland EUR 3,33
Abwasserpreis in der Gemeinde Oybin EUR 3,79
Abwasserpreis AZV Muldental (Freiberger Mulde) EUR 3,79
Abwasserpreis in der Gemeinde Weinböhla EUR 4,57
Stadt Großschirma, OT Siebenlehn EUR 6,81
1) ohne Anschlussbeitrag und ohne Baukostenzuschuss
2) gerechnet incl. Grundgebühr mit 100 m3
Verbrauch eines 4 Personen Haushalts